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Seit 1980 führend
in der Vermittlung
von Busreisen
und Mietbussen.

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*** Frühlingsangebot 2024 ***

*** 80,-€ netto 3 Monate Partnerschaft ***

** nur jetzt! OVZ Partnerschaft incl. aller Dienstleistungen !**

Angebot läuft bis 20.03.2024!!!

Nur gültig für Unternehmen, die in den letzten 12 Monaten kein Partner der OVZ waren.


Partnerschaftsvereinbarung zwischen


OVZ - Omnibus Vermittlungs Zentrale Heidelberg GmbH

Langgasse 7

D-69207 Sandhausen


und


Firma  
Strasse  
Land  
PLZ  
Ort  
Telefon  
Mobil  
Fax  
E-Mail  
Ansprechpartner  
Beitrittsdatum  Bitte Kalendersymbol verwenden oder so eingeben: 31.12.2021
USt-IdNr.  (die MwSt entfällt für OVZ-Partner aus anderen EU-Ländern nur bei Angabe der USt-IDNr.)
Zahlungsart 
Bei Rechnung nur ½-jährliche oder jährliche Zahlungsweise möglich.
Bei Lastschrift benötigen wir eine SEPA-Einzugsermächtigung.
 
BIC  Bank Identifier Code
IBAN  International Bank Account Number
Zahlungsweise 
 monatlich* ¼-jährlich* ½-jährlich jährlich
OVZ-Grundpaket  
Zweigstellenpaket  
Omnibushändlerpaket  
 
 
Zuzüglich einmalige Aufnahmegebühr: € 80,00

*** Frühlingsangebot 2024 ***

*** 80,-€ netto 3 Monate Partnerschaft ***

** nur jetzt! OVZ Partnerschaft incl. aller Dienstleistungen !**

Angebot läuft bis 20.03.2024!!!

Nur gültig für Unternehmen, die in den letzten 12 Monaten kein Partner der OVZ waren.
 
Alle angegebenen Preise zzgl. MwSt.
 
Sparkasse Heidelberg IBAN: DE04 6725 0020 0000 0089 58  BIC: SOLADES1HDB
Heidelberger Volksbank IBAN: DE89 6729 0000 0020 1160 05  BIC: GENODE61HD1
HRG Mannheim HRB 332348  UST.-Nr.:3249678385  UST-Identnr.: 143451248
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der OVZ sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.
 
AGB  Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen der OVZ gelesen, stimme diesen zu und bin befugt, Verträge im Namen der oben genannten Firma abzuschließen.
Partner  Ja ich möchte Partner der OVZ werden.


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


der OVZ Omnibus Vermittlungs Zentrale Heidelberg GmbH ( nachfolgend OVZ )


1. Leistungen

Die OVZ übernimmt im Rahmen dieses Vertrages Koordinierungsfunktionen und Vermittlungsmöglichkeiten vorwiegend zwischen Personenbeförderungsunternehmen und trägt damit zur optimalen Auslastung von Buskapazitäten bei. Darüber hinaus stellt die OVZ ein reichhaltiges Serviceangebot zur Verfügung, welches jedoch nicht verbindlicher Bestandteil dieses Vertrages ist.

2. Vergütung

Die vertraglich vereinbarte Vergütung bleibt zunächst für die Dauer von zwei Jahren seit Vertragsschluss verbindlich. In Abständen von zwei Jahren behält sich jedoch die OVZ eine 8,5% nicht übersteigende Preisanpassung vor, die unter Vorraussetzung Vertragsbestandteil wird:
Dem Vertragspartner wird die Preiserhöhung schriftlich mitgeteilt. Er erhält sodann die Gelegenheit, innerhalb einer Frist von 10 Tagen der Preiserhöhung schriftlich zu widersprechen, wobei der Widerspruch innerhalb der Frist der OVZ zugegangen sein muss. Geht der Widerspruch nicht fristgerecht ein, so gilt mit Beginn des kommenden Vertragsjahres, das auf die Preiserhöhung folgt, der neue Preis. Die OVZ verpflichtet sich, den Vertragspartner bei Beginn der Widerspruchsfrist auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.

3. Zahlungen

Zahlungen müssen innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Vertragsschluss bzw. nach Rechnungsstellung erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Tag der Überweisung an. Ist der Vertragspartner Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbebetreibenden zählt, so kommt er nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug.

4. Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Seiten schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Für den Fall der Kündigung durch den Vertragspartner bestehen gegen die OVZ keine anteiligen Rückforderungsansprüche bzgl. solcher Vergütungen, die für einen Zeitraum gezahlt wurden, der zum Zeitpunkt der Kündigung ein Jahr unterschreitet. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Unberechtigte Weitervermittlung

Dem Vertragspartner ist es untersagt, ohne ausdrückliches schriftliches Einverständnis der OVZ Informationen und Aufträge, die er von der OVZ erhalten hat, sei es unmittelbar oder mittelbar durch Vertragspartner der OVZ, an Dritte weiterzugeben. Der Vertragspartner verpflichtet sich, im Falle der Weitergabe von Informationen und Aufträgen an andere Vertragspartner, die OVZ stets als Informations- oder Auftragsquelle zu benennen. Handelt der Vertragspartner dieser Verpflichtung zuwider, so zahlt er als Vertragsstrafe für jeden Einzelfall des Pflichtverstoßes und unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges einen Betrag in Höhe von € 2.500,-. Darüber hinaus ist die OVZ zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

6. Verjährung

Ansprüche von Vertragspartnern, die Kaufleute sind und nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, verjähren in drei Monaten. Im übrigen beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate.

7. Haftungsausschluss

Die OVZ zeichnet sich ausser für grobes Verschulden und Vorsatz von jeglicher Haftung - insbesondere wegen Mangelfolgeschäden - frei. In dem Haftungsausschluss sind die OVZ, deren Organe, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie Dritte, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit der OVZ für diese tätig werden, eingeschlossen. Sollte dem Vertragspartner im Rahmen eines Auftrages ein Schaden dadurch entstehen, dass ein Dritter, an den Aufträge vermittelt wurden, die ihm übertragene Leistung nicht oder nicht fehlerfrei erbringt, so haftet die OVZ nicht. Die OVZ ist in ihrer Tätigkeit im wesentlichen von den Zusagen Dritter abhängig. Aus diesem Grund kann die OVZ für eventuelle Falschinformationen keine Haftung übernehmen.

8. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbebetreibenden zählt, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist als Gerichtsstand ausschliesslich das Gericht der Niederlassung der OVZ zuständig.

9. Widerrufsbelehrung bei Onlineverträgen

Bei Onlineverträgen haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Ihre Mitgliedschaft zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung - z.B. ein mit der Post versandter Brief an OVZ Heidelberg GmbH, Langgasse 7, 69207 Sandhausen, per Telefax an (06224) 90 85 46, per E-Mail an info@ovz.de oder per Telefon unter (06224) 93 99 0 - über Ihren Entschluss, Ihre Mitgliedschaft zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf Ihrer Mitgliedschaft bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wurden von uns während der Widerrufsfrist bereits Dienstleistungen erbracht, so haben Sie uns einen in Bezug auf den Zeitpunkt Ihres Widerrufes anteiligen Mitgliedschaftsbeitrag zu zahlen.

10. Zum Thema Links

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 wurde gerichtlich entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unseren Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Der Webmaster dieser Seiten erklärt ausdrücklich, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert die OVZ sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkter Seiten auf ihrer Homepage und macht sich deren Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage der OVZ angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die hier angemeldeten Banner und Links führen.

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